Renovierung eines Hauses: Wann brauchen wir eine Genehmigung von der Baubehörde?

Im Renovierungsfieber auf dem Markt ab 2022, aber 2026 ist einfacher und billiger! Der erste Schritt besteht darin, über die "Bürokratie" der Renovierung aufzuklären.
Glücklicherweise sind Renovierungsgenehmigungen nicht für jede Art von Arbeit erforderlich. Es gibt zwei Arten von Renovierungsgenehmigungen, die von der Planungsabteilung erteilt werden. Eine "kleine" Genehmigung für kleinere Arbeiten am Haus, die ein Gerüst erfordern, oder wenn der Grundriss des Hauses durch das Einreißen einer Wand verändert wird. Dann gibt es eine "Baugenehmigung", aber nur für größere Arbeiten wie einen Neubau oder eine Erweiterung des Hauses. Für "kleinere" Arbeiten im Inneren des Hauses, wie z. B. das Verlegen von Fliesen, neuen Fußböden, Rohrleitungen oder einfache Malerarbeiten, ist keine Baugenehmigung erforderlich.
Unbürokratische Eingriffe
Neuer Fußboden: Der Austausch von Materialien, die Neuverlegung eines alten Bodens oder Arbeiten zur Verbesserung der Zugänglichkeit für Behinderte (z. B. Rampen) sind nicht genehmigungspflichtig. Beachten Sie jedoch, dass in Fällen, in denen Menschen einen speziellen Treppenlift benötigen, eine Genehmigung erforderlich ist, auch wenn dieser innerhalb der Wohnung angebracht wird.
Geringfügige Änderungen an der Einrichtung: Für alle Änderungen, bei denen keine Wand eingerissen wird, ist keine Genehmigung erforderlich. Neue Schränke, Küchen, komplette Badumbauten, Austausch von Sanitäranlagen, Änderung der Raumnutzung usw. sind nicht genehmigungspflichtig.
Malerarbeiten innerhalb des Hauses: Bitte beachten Sie, dass für Änderungen der Wandfarben oder das Anbringen von Tapeten keine Renovierungsgenehmigung erforderlich ist.
Türen, Rahmen: Für Änderungen oder Reparaturen an Türen, Fenstern und Wänden, die die ursprüngliche Konstruktion des Gebäudes nicht verändern, ist keine Genehmigung erforderlich, ebenso wenig für den Austausch von Fenstern und Fensterrahmen.
Solar-Wassererhitzer: Wenn Sie einen solaren Warmwasserbereiter oder eine Klimaanlage installieren möchten, können Sie dies ohne eine Genehmigung des Bauamtes tun.
Genehmigungspflichtige Arbeiten
Gerüstbau und Höhenarbeiten: Wenn Sie eine Außenwand streichen, die Fassade ergänzen oder das Dach reparieren wollen, benötigen Sie eine kleine Genehmigung. Das Gleiche gilt für neue Dachkonstruktionen. Alles, was sich in großer Höhe befindet und eingerüstet werden muss, braucht eine Genehmigung. Auch der Bau von Kaminen und Schornsteinen fällt in diese Kategorie.
Mauern: Das Einreißen einer Wand ist genehmigungspflichtig, wenn dadurch der ursprüngliche Grundriss des Grundstücks verändert wird. In einem konkreten Fall wollte der neue Eigentümer eine Wand einreißen und stellte fest, dass der Vorbesitzer sie ohne Genehmigung errichtet hatte. Die Rückkehr zum ursprünglichen Plan war nicht genehmigungspflichtig, da diese Wand im ursprünglichen Plan nicht vorgesehen war und weder Rohre noch Leitungen enthielt.
Komplexe Arbeiten: Das beste Beispiel ist ein Aufzug, ob groß oder klein, innerhalb oder außerhalb des Hauses, der eine Genehmigung benötigt. Jede neue größere Infrastruktur benötigt eine Genehmigung und die Überwachung durch einen Ingenieur. Das Gleiche gilt für andere größere Arbeiten, wie die Installation einer unabhängigen Heizungsanlage: Wie bereits erwähnt, ist für die Installation einer Solaranlage oder einer neuen Klimaanlage keine Genehmigung erforderlich, was jedoch nicht für komplexere Anlagen wie eine neue Heizungsanlage gilt.
Das Gleiche gilt für Neuinstallationen, z. B. für neuere Heizungsanlagen, nicht aber für größere Anlagen wie neue Heizungsanlagen.
Die Schritte zur Erlangung einer Genehmigung für kleine Anlagen sind einfach. Die erforderlichen Unterlagen werden gesammelt und zusammen mit dem Antrag beim Planungsbüro eingereicht. In der Regel auf der Website der Gemeinde. In der Regel wird das gesamte Verfahren von dem Ingenieur abgewickelt, der die Arbeiten überwacht. Wichtig ist, dass die Genehmigung ein Jahr lang gültig ist. Wenn sich das Verfahren verzögert, kann eine Verlängerung um weitere sechs Monate gewährt werden. Wenn die Arbeiten dann immer noch nicht abgeschlossen sind, ist eine neue Genehmigung erforderlich.
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
- Der technische Bericht des Ingenieurs
- Fotografien des Grundstücks
- Topographischer Plan
- Die Bescheinigung des Grundbuchamtes
- Eine Kopie der Baugenehmigung
- Einverständniserklärung aller Miteigentümer