"Renovate": Zuschüsse von bis zu 36.000 € für die Renovierung von Wohnungen - Die Begünstigten


"Renovate": Zuschüsse von bis zu 36.000 € für die Renovierung von Wohnungen - Die Begünstigten
Das neue Programm "Renovate", das mit einem Gesamtbudget von 500 Millionen Euro ausgestattet ist, fördert die Renovierung von Wohnungen, die bis 1990 gebaut wurden.
Für bestimmte Kategorien von Begünstigten, wie Behinderte oder Alleinerziehende, kann die Förderung bis zu 95 % betragen, und der Zuschuss kann sich auf bis zu 36.000 € pro Immobilie belaufen.
Die Darlehen werden von den Geschäftsbanken über die Hellenic Development Bank ausgezahlt, die mit der Verwaltung von Darlehen in Höhe von 2 Mrd. EUR aus dem Recovery and Resilience Fund beauftragt ist.
Das neue Programm ³eRenovate³c
Das Programm ³eRenovate³c sieht die Bezuschussung der Renovierung und der sanften energetischen Modernisierung alter Häuser vor, die entweder derzeit geschlossen sind oder von den Eigentümern selbst bewohnt werden, die aber nicht über die Mittel für eine Renovierung verfügen; der Prozess wird voraussichtlich Ende Mai/Anfang Juni beginnen.
Der Zuschuss kann sich auf bis zu 36 000 EUR pro Immobilie belaufen und deckt bis zu 90 % der Kosten für die Renovierung und/oder energetische Sanierung ab.
Der Höchstbetrag liegt bei 300 €/qm, und die Regelung gilt für Wohnungen bis zu 120 qm, für die bis zum 31. Dezember 1990 eine Baugenehmigung vorliegt.
Allgemeine Renovierungsarbeiten werden mit 60 % bis 90 % bezuschusst, während energetische Maßnahmen mit 20 % bis 40 % bezuschusst werden, was etwa 20 % bis 30 % der Gesamtkosten abdeckt.
Der Zuschuss beträgt bis zu 300 € pro Quadratmeter für Wohnungen bis zu 120 m² und deckt hauptsächlich Renovierungsarbeiten wie den Austausch von Küchen und Bädern, den Ersatz von Fenstern und Türen, Elektro- und Sanitärarbeiten sowie leichte energetische Sanierungen ab.
Die energetische Modernisierung kann auch durch den Austausch alter Klimaanlagen gegen Wärmepumpen oder die Installation eines Solarboilers erfolgen, je nach den Bedürfnissen des Eigentümers.
Das Verfahren
Das Verfahren beginnt Ende Mai/Anfang Juni mit einer Plattform nach dem Vorbild von "My House 2", auf der Interessenten prüfen können, ob sie die Förderkriterien erfüllen.
Diejenigen, die für förderfähig befunden werden, müssen dann mit der Ausstellung eines Energieausweises und der Erstellung eines Gebäudeausweises fortfahren, damit sie einen vollständigen Antrag stellen können, wenn die Antragsplattform Anfang September eröffnet wird.