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Vorveröffentlichung der Aktion: Unterstützung für die Gründung und den Betrieb neuer kleiner und mittlerer Tourismusunternehmen (abgelaufen)

January 2, 20254 Minute lesen
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ΕΣΠΑ 2021-2027
ΔΗΜΟΣΙΟΣ ΦΟΡΕΑΣ
Vorveröffentlichung der Aktion: Unterstützung für die Gründung und den Betrieb neuer kleiner und mittlerer Tourismusunternehmen (abgelaufen)

Stärkung des Unternehmertums im Tourismus durch neue Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe

Stärkung des touristischen Unternehmertums durch die Gründung neuer Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen in ausgewählten touristischen CDOs.

Investitionsbudget und Fördersatz

Das subventionierte Budget für jedes Investitionsprojekt liegt zwischen 80 000 und 400 000 €.

Der Zuschuss beläuft sich auf 45 % der eingereichten Kosten.

Der Beihilfesatz kann um (a) 10 % erhöht werden, wenn die Investition in einem abgelegenen oder brandgefährdeten oder überschwemmungsgefährdeten Gebiet oder auf kleinen Inseln erfolgt, und (b) um weitere 5 %, wenn das Beschäftigungsziel von mindestens 0,2 VZÄ im ersten Jahr nach Abschluss der Investition erreicht wird.

Dauer der Durchführung des Investitionsvorhabens

Die Dauer der Durchführung des materiellen und wirtschaftlichen Umfangs des Investitionsvorhabens ist streng auf 24 Monate begrenzt, ohne die Möglichkeit einer Verlängerung.

Für wen ist es gedacht?

Neugründungen und neu gegründete mittlere, kleine und Kleinstunternehmen, die voraussichtlich im Tourismussektor tätig sein werden, wie in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission definiert.

Als neu gegründete Unternehmen gelten Unternehmen, bei denen zwischen dem Datum der Unternehmensgründung und dem Datum der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Maßnahme noch keine 12 Monate ununterbrochener Tätigkeit vergangen sind.

Die förderfähigen Tätigkeitscode-Nummern (ACNs) werden in der ausführlichen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Maßnahme festgelegt.

Antragsfrist

bis 27/3/2024

Förderanträge werden ausschließlich elektronisch ohne Einreichung einer physischen Datei mit Belegen über das integrierte Informationssystem für die Verwaltung staatlicher Beihilfen (ISMS) eingereicht. Die Frist und die Art der Einreichung, die erforderlichen Belege, die Verpflichtungen der Begünstigten und die sonstigen Bedingungen für die Durchführung werden in der ausführlichen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Aktion beschrieben.

Für die Bewertung der Maßnahme wird das Benchmarking angewendet.

Die annehmbare Mindestgesamtpunktzahl für die Genehmigung eines Investitionsprojekts wird auf 60 festgelegt.

Art der BeihilfeZuschuss/Subvention

Anwendungsbereich Alle Griechenland

Voraussetzungen und Bedingungen Potenziell begünstigte Unternehmen sollten: Investitionen ausschließlich in einer Region Griechenlands tätigen.

Was wird finanziert

  • Gebäude, Einrichtungen und Umgebung
  • Maschinen und Anlagen - Ausrüstung
  • Digitale Ausrüstung und Software
  • Sonstige Ausrüstung
  • Starthilfe (Gründung von KMU)
  • Kosten für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit
  • Technische Studien
  • Beratungsdienste
  • Transportmittel
  • Indirekte Kosten (bis zu 7 % der förderfähigen direkten Kosten des Investitionsprojekts)

Die förderfähigen Ausgabenkategorien und der Höchstbetrag der förderfähigen Ausgaben werden in der ausführlichen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Aktion festgelegt.

Der Beginn der Zuschussfähigkeit der Ausgaben ist das Datum der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Aktion.

Budget der Aktion € 160.000.000 Die Aktion wird vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem griechischen Staat kofinanziert.

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