Arbitrary & Building ID: neue Erweiterung, neue Aufgaben für Eigentümer, Ingenieure


Aufatmen bei Immobilienbesitzern mit der neuen Novelle
Die neue Novelle des Ministeriums für Umwelt und Energie verschafft Tausenden von Immobilieneigentümern eine Atempause, indem sie die kritischen Fristen für die elektronische Bauidentität, die Abrechnung von nicht genehmigten Gebäuden und Baugenehmigungen, die aufgrund des "Bonus" des NOC annulliert wurden, verlängert.
Diese Regelungen verhindern das "Einfrieren" von Übertragungen und elterlichen Übertragungen, die den Immobilienmarkt bedrohten, und geben Zeit, um offene Fragen zu klären, die zu einem bürokratischen Stillstand geworden waren.
Die Eigentümer sollten sich jedoch nicht ausruhen, sondern ihre offenen Fragen sofort klären und ihre Immobilien korrekt in der E9 im Grundbuchamt und bei der PPC eintragen lassen, damit sie sie übertragen, energetisch aufrüsten und allgemein nutzen können.
Was sollten Eigentümer tun?
♦ Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrem Ingenieur, ob Ihre Immobilie willkürliche Maßnahmen aufweist und in die Kategorien fällt, für die eine Verlängerung gewährt wurde, und informieren Sie sich über die vom Staat gewährten Rabatte und die Begleichung der Bußgelder.
♦ Beginnen Sie jetzt mit der Beschaffung von Belegen, da die Ausstellung eines elektronischen Gebäudeausweises Zeit in Anspruch nimmt.
♦ Nutzen Sie das e-Permits-System, um Genehmigungen, die aufgrund von NOC vor dem Ablaufdatum 2026 aufgehoben wurden, neu zu erteilen.
Was sind die neuen Fristen für Immobilien?
Nach der jüngsten Änderung des Umweltministeriums ist Folgendes geregelt:
♦ Elektronische Gebäudeidentifizierung (Kat. 1), bis zum 1. Februar 2028
♦ Abrechnung leerstehender Gebäude (vor 2011), bis zum 31. März 2028
♦ Aussetzung von Geldbußen für Bußgelder (bis 31.20.2011) NOC-Genehmigungen, bis 31. Dezember 2026
♦ Wiedererteilung von Genehmigungen über e-Permits, bis 31. Dezember 2026
- Bis wann kann ich ein willkürliches Gebäude, das vor 2011 gebaut wurde, regulieren?
Die Frist zur Legalisierung von nicht genehmigten Bauten und Nutzungsänderungen, die vor Juli 2011 errichtet wurden, wurde offiziell bis zum 31. März 2028 verlängert.
Achtung! Die Verlängerung gilt NUR für ungenehmigte Bauten der Kategorien 1, 2, 3 und 4, bei denen es sich um Verstöße vor 2011 und geringfügige oder mittlere Abweichungen von der Genehmigung handelt. Beachten Sie, dass für beliebige Gebäude, die vor 1983 gebaut wurden, das Vorhandensein einer Baugenehmigung keine Voraussetzung ist.
Was sollten Eigentümer tun?
Sie sollten sich unverzüglich an einen Ingenieur wenden, um die folgenden Schritte zu unternehmen:
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Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Grundstücks durch einen Bauingenieur.
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Vergleich der genehmigten Baugenehmigungszeichnungen mit der tatsächlichen Situation.
3on Einstufung des Verstoßes (1-4) und Berechnung des Bußgeldes.
4on Einreichung einer Erklärung über die nicht genehmigte Nutzung über das TEE-System.
5on Zahlung des Bußgeldes und der Strafe (einmalig oder in Raten).
6on Endgültige Zuweisung und Aktualisierung der Gebäudeidentität.
Beachten Sie, dass bei älteren Immobilien, für die keine Datei verfügbar ist, eine neue topografische Vermessung oder strukturelle Bewertung durch einen qualifizierten Sachverständigen erforderlich sein kann.
Was ist die neue Frist für die elektronische Gebäudeidentität?
Für Gebäude von erheblicher Bedeutung (Kategorie 1), wie öffentliche Gebäude, Schulen und Krankenhäuser, wurde die neue Frist für die Einreichung der elektronischen Gebäudeidentität auf den 1. Februar 2028 festgesetzt.
- Riskiere ich eine Geldstrafe, wenn ich die neuen Fristen nicht einhalte?
Ja, bei Nichteinhaltung der neuen Fristen drohen Geldbußen in Höhe von bis zu 10 % des geschätzten Immobilienwerts.
Die Geldbußen gelten sowohl für private als auch für öffentliche Gebäude.
Wird der Ausweis nicht ausgestellt, ist eine Übertragung von Immobilien, z. B. durch Verkauf, Schenkung oder Übertragung durch die Eltern, unmöglich.
Wo ist der elektronische Gebäudeschein erforderlich?
Die Ausstellung eines elektronischen Gebäudeausweises ist gesetzlich vorgeschrieben (Hrsg.: Gesetz 4495/2017):
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Für Gebäude oder Gebäudeteile, die für Tankstellen oder Autowaschanlagen genutzt werden, sowie für alle Arten von Garagen (Anm. d. Red.: Autowerkstätten).
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Für Beherbergungsbetriebe mit einer Fläche von mehr als 300 m².
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Für private und öffentliche Vorschul-, Grundschul-, Sekundarschul- und Hochschuleinrichtungen.
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Für Gebäude des Gesundheitswesens (Krankenhäuser, medizinische Zentren, Kliniken, ländliche und regionale Ambulanzen, Zentren für psychische Gesundheit, Gesundheitszentren). Zu dieser Kategorie gehören auch Kindergärten, Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Internate, Altenheime, Einrichtungen für chronisch Kranke und Behinderte.
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Öffentliche Gebäude: Theater, Kinos, Versammlungsräume für soziale, wirtschaftliche, kulturelle und religiöse Veranstaltungen, Konferenzzentren und Ausstellungsgebäude. Zu dieser Kategorie gehören auch: Kultureinrichtungen (Bibliotheken, Museen, Ausstellungshallen), Sporteinrichtungen (Sporthallen, Stadien mit Tribünen und überdachten Nebenräumen, Fußballstadien, olympische Sportanlagen).
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Für Gebäude des Staates, der Gebietskörperschaften, juristischer Personen des öffentlichen Rechts sowie für Gebäude, in denen öffentliche und kommunale Einrichtungen untergebracht sind.
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Für Jugendstrafanstalten und spezialisierte Jugendstrafanstalten.
-WelcheUnterlagen sind für den elektronischen Gebäudeausweis erforderlich?
♦ Der Abriss der Baugenehmigung für das Gebäude, in dem sich die geteilte Immobilie befindet, mit den entsprechenden Änderungen.
♦ Die Pläne, die der Baugenehmigung beigefügt sind, und die Studie über die Zugänglichkeit für Behinderte, falls erforderlich.
♦ Der Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz der geteilten Immobilie.
♦ Die Bescheinigung der Bauaufsichtsbehörde, falls ausgestellt.
♦ Die Erklärungen über die Einhaltung der Gesetze zur Aussetzung der Verhängung von Strafen für nicht genehmigte Gebäude.
♦ Die Grundrisse, die das geteilte Grundstück in seinem tatsächlichen Zustand zeigen.
♦ Der Bericht über die strukturelle Anfälligkeit oder der technische Bericht über die strukturelle Inspektion, der einem Antrag auf Aufnahme in das einschlägige Gesetz beigefügt ist, oder die Studie über die strukturelle Angemessenheit, falls erforderlich.
♦ Die Millimetertabelle und die Kostenverteilungsstudie, sofern vorhanden.
♦ Sind die Baugenehmigung und die dazugehörigen Daten in den Akten des Bauamtes nicht auffindbar, ist stattdessen eine Verlustbescheinigung des zuständigen Bauamtes vorzulegen.
Was gilt für Baugenehmigungen, die aufgrund des NOC aufgehoben werden?
Von besonderer Bedeutung ist die Bestimmung über die Aussetzung von Bußgeldern und Verboten für Grundstücke, deren Baugenehmigung aufgehoben wurde. Sie betrifft Baugenehmigungen mit NOC-Anreizen, die rechtmäßig erteilt wurden, aber aufgrund von Beschlüssen des Staatsrats für ungültig erklärt werden, so dass die Gebäude für nicht genehmigt erklärt und abgerissen werden. Für diese Fälle setzt die Novelle die Sanktionen in Form von Geldstrafen und Abriss der Gebäude aus und verweist auf die durch den Beschluss des Staatsrats und ein entsprechendes Dekret, das nach der vorläufigen legislativen Genehmigung des Gerichtshofs erlassen wurde, gegebene Möglichkeit, die Vorschriften über die Umweltverträglichkeit und den Beginn der Arbeiten umzusetzen.
Diese Aussetzung gilt bis zum 31. Dezember 2026, so dass der notwendige Spielraum für die Wiedererteilung von Genehmigungen gegeben ist.
Die Bauherren werden aufgefordert, das digitale e-Permits-System zu nutzen, um ihre Bauten zu legalisieren, ohne dass ihnen Strafen drohen.